Die Abschreibung von Immobilien ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt, der oft übersehen wird. Sie ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten Ihrer vermieteten Immobilie über einen bestimmten Zeitraum steuerlich geltend zu machen.
Die Bemessungsgrundlage für die AfA von Gebäuden (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) ergibt sich i.d.R. aus dem Verhältnis aus dem abschreibungsfähigen Gebäudewertanteil und dem Verkehrswert zum
Kaufzeitpunkt. Je höher Ihr abschreibungsfähiger Gebäudewertanteil – und damit das AfA-Volumen –, desto höher Ihre steuerliche Ersparnis.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Höheres AfA-Volumen
- Höhere Abschreibung
- Optimierte Steuerersparnisse
Erzielen Sie jetzt eine höhere Bemessungsgrundlage für Ihren Abschreibungszeitraum! Sprengnetter hilft Ihnen dabei, Ihr AfA-Volumen zu erhöhen. Mit einer fundierten gutachterlichen Stellungnahme über die Kaufpreisaufteilung Ihrer Immobilie ermöglicht Sprengnetter Ihnen eine marktgerechte und objektbezogene Bemessungsgrundlage, die i.d.R. höher ausfällt, als der über die typisierte BMF-Methode ermittelte abschreibungsfähige Anteil (Gebäudewertanteil). Dies wiederum führt zu einer unmittelbaren Steuerersparnis, da Sie höhere Abschreibungen geltend machen können.
Die Sprengnetter-Methode für eine marktgerechte Bewertung
Methode von Sprengnetter entspricht den Vorgaben aus Gesetz und Rechtsprechung.
Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und entsprechen damit den Qualitätsanforderungen der Finanzämter und Finanzgerichte.
Die auf dem Markt gängigen Methoden führen die Kaufpreisaufteilung mit dem objektspezifisch angepassten Bodenrichtwert durch. Allerdings gilt dieser per Definition für unbebaute Grundstücke bzw.
Neubauten, d.h. letztlich auch nur für fiktive Neubaumieten.
Sprengnetter setzt hier auf und passt den Bodenrichtwert entsprechend der tatsächlichen Eigenschaften und der marktüblichen Nutzung des Grundstücks (marktübliche Mieten und bauliche Ausnutzung
für das konkrete Objekt) über das Mietsäulenverfahren an.
Insbesondere in Regionen mit höheren Bodenrichtwerten und bei Altbauten bzw. älteren Objekten kann so ein gerechterer Gebäudewertanteil ausgewiesen werden.
Ein höherer Gebäudewertanteil bedeutet unmittelbar ein größeres AfA-Volumen.
Sie wollen für mehrere Objekte eine gutachterliche Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung erstellen lassen? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – senden Sie Ihre Anfrage einfach an:
kaufpreisaufteilung@sprengnetter.de
Bei fachlichen Fragen zur gutachterlichen Stellungnahme zur Kaufpreisaufteilung oder benötigter Unterstützung beim Bestellprozess kontaktieren Sie uns unter 02641
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